Je nach eigenem Versicherungsstatus werden die Kosten für Psychotherapie in unterschiedlichem Umfang übernommen. Um Ihnen einen sorgenfreien und entspannten Start in die Psychotherapie zu ermöglichen, ist es empfehlenswert, die Kostenübernahme und den Umfang der möglichen Behandlungsstunden mit Ihrem Kostenträger vorab zu klären. Hier finden Sie einen Überblick zu den Kosten der psychologischen Psychotherapie und Beratung.
Private Krankenkassen
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel, je nach Tarif, von den privaten Krankenkassen übernommen. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt sind, ist es empfehlenswert sich vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung über den Umfang der Kostenübernahme sowie die Ihnen vertraglich zustehenden Therapiesitzungen zu erkundigen. Sie erhalten von mir eine Rechnung, basierend auf der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie anschließend bei Ihrer privaten Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung und Klärung von Fragen, um einen reibungslosen Therapiebeginn zu ermöglichen.
Beihilfe
Für Patient:innen, die beihilfeberechtigt sind, werden die Kosten für ambulante Psychotherapie in der Regel je anteilig von der Beihilfe und Ihrer Krankenversicherung erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Beihilfestelle über den Umfang der Kostenübernahme sowie die erforderlichen Antragsmodalitäten. Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung und Klärung von Fragen, um einen reibungslosen Therapiebeginn zu ermöglichen.
Selbstzahlende
Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, die Kosten für Psychotherapie selbst zu zahlen. Das Honorar für eine psychotherapeutische Behandlung orientiert sich an der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und liegt aktuell für eine Therapieeinheit (50 Minuten) bei 134,07€. Gerne erläutere ich Ihnen im Detail die auf Sie zukommenden Kosten.
Gesetzliche Krankenversicherung
Auch gesetzliche versicherte Patient:Innen können in einer Privatpraxis für Psychotherapie behandelt werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel vollständig durch die Krankenkasse übernommen. Zur direkten Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bedarf es jedoch einer Kassenzulassung/ Niederlassung, die in einer Privatpraxis in der Regel nicht vorliegt. Sollte ein/e Patient:In jedoch nicht in einem „zumutbaren“ Zeitraum einen Psychotherapieplatz bei einem/r niedergelassenen Psychotherapeut:In finden, gibt es die Möglichkeit ebenso in einer Privatpraxis für Psychotherapie behandelt zu werden.
Für diesen Fall beantragen wir gemeinsam bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Kostenerstattungsverfahren. Bei Bewilligung findet die Psychotherapie ganz regulär statt, im Verlauf erstelle ich regelmäßig Rechnungen, die Sie dann zur Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.
Der Ablauf eines Kostenerstattungsverfahrens ist wie folgt:
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Kontaktaufnahme mit meiner Privatpraxis: Hierbei klären wir gemeinsam, ob aktuell Kapazitäten für einen zeitnahen Beginn der Psychotherapie vorhanden sind.
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Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse: Anschließend klären Sie mit der Krankenkasse, ob Ihre Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren anbietet und welche Unterlagen für den Antrag erforderlich sind.
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Dokumentation der bisherigen Psychotherapieabsagen: Anschließend müssen Sie aufzeigen, dass Sie trotz Bemühungen zeitnah keinen Psychotherapieplatz bei einem/r niedergelassenen Psychotherapeuten/Psychotherapeutin finden konnten. Hierzu erstellen Sie eine tabellarische Liste über die bisher erfolgten Kontaktaufnahmen zu Psychotherapeut:Innen und deren Absagen (Datum der Kontaktaufnahme, Name, Absage erteilt, Grund: z.B. keine freien Therapieplätze). In der Regel benötigt die Krankenkasse 5 bis 10 Psychotherapieabsagen, um das Konstenerstattungsverfahren zu bewilligen.
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Nach Einreichung dieser Liste und Klärung mit Ihrer Krankenkasse können wir zeitnah einen Termin für die erste Psychotherapiesitzung vereinbaren.
Gerne unterstütze ich Sie bei allen Fragen und der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens!